Flurbereinigungsverfahren Hilders-Wickers B458

Ladung zur Teilnehmerversammlung mit
Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Im Flurbereinigungsverfahren Hilders-Wickers B458 werden alle Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigte zu einer Teilnehmerversammlung am


Donnerstag, den 30.10.2025 um 18:30 Uhr,
in das Dorfgemeinschaftshaus Wickers
Höhenweg 13 in 36115 Hilders-Wickers
eingeladen.


Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Informationen zum Flurbereinigungsverfahren
2. Aufklärung über die geplante Änderung des Flurbereinigungsbeschlusses
3. Neuwahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft
Hinweise zur Neuwahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft:
Durch die Einführung von Wahlperioden nach § 3 des Hessischen Ausführungs-gesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) wird eine Neuwahl des Vor-standes der Teilnehmergemeinschaft in dem Flurbereinigungsverfahren Hilders-Wickers B458 notwendig. Die Neuwahl findet gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungs-gesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. 1 S. 546), in der derzeit geltenden Fas-sung, unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Fulda statt. Für das Wahlverfahren gelten gemäß § 21 Abs. 3 bis 5 FlurbG folgende wesentliche Rege-lungen:
• Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Teilnehmer oder deren Bevoll¬mächtigte. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlbe-rechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er ebenfalls insge-samt nur eine Stimme.
• Die Teilnehmenden des Wahltermins werden gebeten, Dokumente zum Nachweis der Wahlberechtigung bereitzuhalten (z. B. Personalausweis, evtl. zeitnaher Grundbuch¬auszug, Erbfolgennachweis). Bevollmächtigte haben eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Vollmacht vorzulegen.
• Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.
• Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestel-len.
• Für jedes Mitglied des Vorstandes ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertre-ter zu wählen oder zu bestellen.
Bekanntmachung
Diese Ladung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Hilders sowie in den an-grenzenden Gemeinden Hofbieber, Poppenhausen und Ehrenberg öffentlich be-kannt gemacht. Darüber hinaus ist diese Ladung über die Internetadresse http://www.hvbg.hessen.de/UF1818 abrufbar.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet un-ter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Fulda, den 24.09.2025
Amt für Bodenmanagement Fulda
- Flurbereinigungsbehörde -
Im Auftrag

gez Wagner
(Verfahrensleiter)

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