Besonderheiten bei Nachtspeicheröfen

Annahme von Nachtspeicheröfen

Nachtspeicheröfen unterliegen der Annahme nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG). Sie können kostenlos an der dafür vorgesehenen Annahmestelle abgegeben werden. Da Nachtspeicheröfen jedoch schwach gebundenen Asbest, Chrom VI sowie PCB enthalten können, sind bei der Abgabe bestimmte Verpackungs- und Annahmekriterien einzuhalten, die nachfolgend näher beschrieben werden.

Annahmevoraussetzungen

Die Annahme erfolgt gemäß § 9 Abs. 3 ElektroG nur von Privathaushalten aus dem Landkreis Fulda und gewerblichen Endnutzern in haushaltsüblichen Mengen. Die Abnahmemenge ist auf 3 Geräte je Anlieferer beschränkt.

Beschädigte oder teilzerlegte Geräte sind von der Annahme ausgeschlossen.

Bei der Anlieferung durch eine sachkundige Fachfirma im Auftrag des Abfallbesitzers ist eine schriftliche Erklärung des tatsächlichen Abfallerzeugers gemäß Anlage 1 beizubringen.

Anlage 1 "Erzeugererklärung über Nachtspeicheröfen" finden Sie unter Formulare ➡ Abfallwirtschaft

Anlieferort für den Landkreis Fulda ist die Annahmestelle bei der Firma Grümel gGmbH, Steubenallee 6, 36041 Fulda. Die Annahme erfolgt grundsätzlich nur montags bis donnerstags von 07:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 07:00 bis 12:30 Uhr.

Anliefer- und Verpackungsvorschriften

Die Nachtspeicheröfen sind einzeln in reißfeste PE Folie mit einer Mindeststärke von 0,15 mm bzw. entsprechenden Großraumsäcken luftdicht zu verpacken. Die Folie ist an den Enden sowie an den Ecken zu verkleben.

Die Anlieferung hat je Nachtspeicherofen auf einer genormten CP3 Palette zu erfolgen, die nähere Spezifikation ist der Anlage 2 (siehe unten) zu entnehmen.

Die unterstehende Kennzeichnung "Achtung enthält Asbest" ist gut sichtbar auf der Folie anzubringen.

Der Nachtspeicherofen ist vollständig verpackt auf der Palette mit geeigneten Kunststoffumreifungsband, 16 mm/425 daN zu fixieren. Es sind drei Bänder (zweimal kurz  und einmal längs) anzubringen.


Die Anlieferungen sind jeweils zur Abstimmung der Entladung mindestens zwei Tage vorher bei der Abfallberatung der Firma Grümel gGmbH telefonisch (montags bis donnerstags von 07:00 bis 15:30 Uhr, freitags von 07:00 bis 12:30 Uhr) anzukündigen.

Anlieferung, die nicht den Vorgaben entsprechend verpackt sind, müssen wir abweisen. Darüber hinaus gelten die Regelungen der Abfallentsorgungssatzung sowie der TRGS 519.

weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Abfallberatung von:

Grümel gGmbH, Steubenallee 6, 36041 Fulda, Tel.-Nr.: 0661 9029334,

E-Mail: recycling@gruemel-fd.de

Anlage 2