Haushaltsplan

Die regelnden Rechtsgrundlagen, damit eine Kommune haushaltswirtschaftlich tätig werden kann und darf, sind in den §§ 92 bis 114 HGO enthalten. Ein zentraler Bestandteil ist die Vorgabe, dass die Kommunen für jedes Jahr eine Haushaltssatzung mit Haushaltsplan verabschieden müssen.

"Der Haushaltsplan dient also der Feststellung und Deckung des kommunalen Finanzbedarfs. Mit dem Haushaltsplan ermächtigt die Gemeindevertretung den Gemeindevorstand die notwendigen Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten und die erforderlichen Erträge und Einzahlungen zu beschaffen."

Quelle und weitere Informationen: innen.hessen.de/Haushaltswesen

HAUSHALTSPLAN 2023

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HAUSHALTSPLAN 2022

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