Kommunalwahl am 15.03.2026
Wohnungsänderungen und Berichtigungen ab dem 02.02.2026
Sie sind neu in die Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) gezogen?
Sie können nach einer Neuanmeldung nicht automatisch in der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) wählen!
Wahlberechtigte, die neu in die Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) zuziehen (oder die ihre Poppenhausener Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären) können vom 02.02.2026 bis 22.02.2026 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen, um in der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) zu wählen. (Weitere Informationen im Internet oder über Kontakt, siehe unten.)
Wenn Sie aus dem Inland zugezogen sind und keinen Antrag stellen oder die Antragsfrist vorbei ist, können Sie in Ihrer alten Gemeinde wählen (bei Bedarf können Sie dort Briefwahl beantragen).
Ihre Hauptwohnung in der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) hat sich geändert?
Sie sind innerhalb der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) umgezogen, dann bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Eine Änderung ist nicht möglich. Am Wahlsonntag können Sie in Ihrem alten Wahllokal wählen oder bei Bedarf Briefwahlunterlagen beantragen.
Sie waren abgemeldet?
Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen!
Sie müssen bis 27.01.2026 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um wählen zu können. Bitte melden Sie sich dazu beim Wahlamt (Kontaktdaten unten)!
Kann ich ohne Antrag oder Einspruch in der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) wählen?
Sie können ohne Antrag oder Einspruch wählen, wenn Sie
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) ist,
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde seinen Wohnsitz oder seinen dauernden Aufenthalt hat, ohne einen Wohnsitz zu haben; Entsprechendes gilt für den Ortsbezirk (§ 81).
Im Wählerverzeichnis stehen Sie, wenn Sie am Stichtag 01.02.2026 mit Hauptwohnung im Melderegister der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) gespeichert sind! Eine rückwirkende Anmeldung oder Berichtigung im Melderegister reicht nicht aus. In dem Fall müssen Sie sich aktiv darum bemühen in ein Wählerverzeichnis eingetragen zu werden!
| Bitte nehmen Sie im Zweifel Kontakt zu uns auf, um sicherzustellen, dass Sie wählen können! |
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen können Sie an der unten stehenden Adresse beantragen.
Beachten Sie, dass eine telefonische Beantragung nicht zulässig ist.
Bitte beachten Sie auch die Dauer des Postweges, wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Post zurück an das Wahlamt der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) schicken. Die Wahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr eingegangen sein, ansonsten kann Ihre Stimme nicht mitgezählt werden.
Kontakt
Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe)
Wahlen
Von-Steinrück-Platz 1
36163 Poppenhausen (Wasserkuppe)
Telefon: 06658 9600-14
Telefax: 06658 9600-22
E-Mail: ordnungsamt@poppenhausen-wasserkuppe.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr
