Lagerfeuerplatz
Nutzungsbedingungen
Der Lagerfeuerplatz ist grundsätzlich frei nutzbar.
Im Fall der Entfachung eines Lagerfeuers ist dies bei der Ordnungsbehörde im Rathaus unter Angabe des Termins, der voraussichtlichen Zeitdauer, Anzahl der Nutzer sowie der Nennung einer volljährigen, verantwortlichen Aufsichtsperson spätestens am letzten Werktag vor dem geplanten Lagerfeuer per Mail anzumelden.
Mit dem unten rechts aufgedruckten QR-Code kann das Anmeldeformular abgerufen und ausgefüllt werden. Das PDF-Dokument ist dann per Mail an die vier im Formular angegebenen Empfänger zu versenden.
Sollten durch das Nicht-Anmelden oder durch grobe Fahrlässigkeit Feuerwehreinsätze ausgelöst werden, haben verantwortliche Verursacher die Kosten zu tragen.
Das Brennholz (möglichst abgelagert) muss mitgebracht werden.
Die Nutzer sind für die Reinigung der Feuerstelle samt Umfeld verantwortlich, Brandreste und Asche sind mitzunehmen und zu entsorgen.
Der Geräuschpegel beim Betrieb der Feuerstelle, verursacht durch Emissionen durch Personen und/oder durch musikalische Wiedergabegeräte, ist so zu begrenzen, dass eine vermeidbare Störung des Umfeldes unterbleibt.
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung werden verfolgt und können mit Verwarn oder Bußgeld geahndet werden.
Ordnungsamt der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe)
Das Anmeldeformular ist an die folgenden E-Mail-Adressen zu schicken. |
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