Änderungen der Sperrmüllabfuhr

hinsichtlich unserer Sperrmüllabfuhr haben sich einige Neuerungen ergeben über die wir Sie informieren möchten:
1.  Aus sicherheitstechnischen Gründen, können keine Spiegel/Spiegeltüren oder Gegenstände aus Glas wie Glasvitrinen, Glastische, Aquarien usw. zur Sperrmüllabfuhr angemeldet werden. Durch das Verpressen der Gegenstände beim Beladen des Fahrzeugs zerbrechen diese Gegenstände und es besteht die Gefahr, dass Müllwerker oder Passanten durch herumfliegende Splitter sehr schwer verletzt werden können. Die Bürger werden deshalb gebeten, Gegenstände aus Glas (Glastische, Glasvitrinen, Aquarien usw.) sowie Spiegel und solche Gegenstände, die fest mit Spiegeln (z.B. Schlafzimmer- oder Garderobenschranktüren) oder Glas (Vitrinentüren) verbunden sind, von den restlichen Sperrmüllgegenständen zu trennen. Wichtig: Es sind nur die Bauteile auf den Wertstoffhof zu bringen, die Glas oder Spiegel enthalten (bspw. eine einzelne Schranktür mit Spiegel), nicht aber der gesamte Schrank.
Die Entsorgung von Glas und Spiegel erfolgt zukünftig über den Restabfallcontainer auf den Wertstoffhöfen. Bitte informieren Sie hierüber auch Ihr Wertstoffhofpersonal.
2. Aufgrund des neuen ElektroG, welches den Anwendungsbereich für Elektroaltgeräte geöffnet hat, fallen nun sämtliche elektrische und elektronische Gegenstände unter dessen Geltungsbereich. Hinsichtlich des Umgangs mit elektrischen oder Elektronischen Bauteilen an Einrichtungsgegenständen und Möbeln, sollen die Bürger gebeten werden, die Bauteile (bspw. Beleuchtung am Kleiderschrank) soweit möglich abzubauen und diese über die Wertstoffhöfe als Elektrokleingerät zu entsorgen. Gegenstände mit nichttrennbaren Bauteilen (bspw. Elektrische Fernsehsessel) werden weiterhin im Rahmen der Sperrmüllabfuhr abgefahren.
Wir als Zweckverband haben diese Änderungen auf unserer Homepage veröffentlicht und möchten auch Sie bitten, diese Veröffentlichung nach Möglichkeit in auf Ihrer Homepage aufzunehmen: https://www.abfallwirtschaft-landkreis-fulda.de/cache/aktuelles.php?msg_id=62 . Außerdem werden wir diese Themen im Abfallkalender 2019 als Bürgerinformation aufnehmen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Gloria Kaspar


Landkreis Fulda
DER KREISAUSSCHUSS
Fachdienst 7300 – Abfallwirtschaft
36037 Fulda, Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
 
Telefon (0661) 60 06-7851
Telefax (0661) 60 06-7870

E-mail: abfallwirtschaft@landkreis-fulda.de
www.abfallwirtschaft-landkreis-fulda.de

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