Ausbreitung des neuen Corona-Virus (Covid-19) SARS-CoV-2

Massive Auswirkungen auf das tägliche Leben
Sachstand 18.03.2020

Die Corona Pandemie hat das Land voll im Griff. Die Welt, Deutschland und auch ganz Hessen ist vermehrt von Infektionen mit SARS-CoV-2 betroffen. Der weitere Verlauf an Infektionen und darauf beruhenden Erkrankungen ist derzeit nicht prognostizierbar. Das Land Hessen muss daher frühzeitig sicherstellen, dass besonders gesundheitsgefährdete Personen geschützt werden.
Auch im Landkreis Fulda gibt es mehrere positiv getestete Fälle und es wurde häusliche Quarantäne ausgesprochen.
Um drohende Infektionsketten zu unterbrechen und die Ausbreitung des Corona-Virus zu minimieren hat die hessische Landesregierung am 13.03.2020 mit Wirkung zum 16. März 2020 ein Betretungsverbot für die Kindertagesstätten erlassen und verfügt, dass die Schulen geschlossen bleiben. Diese Anordnung gilt vorerst bis nach den Osterferien und hat somit Gültigkeit bis zum 19. April 2020 und betrifft alle Kinderbetreuung- und Kinderbildungseinrichtungen in der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe):
Die Tagespflegepersonen, die Kinderkrippe „Das Entdeckernest“, die katholische Kindertagessstätte St. Elisabeth, die Kindertagesstätte „RhönKinder-Haus“, die Grundschule Poppenhausen und den Kinderhort im Von-Steinrück-Haus.
Weiterhin ist das Rathaus nur eingeschränkt erreichbar, die Nutzung des Von-Steinrück-Hauses, der Kreisturnhalle sowie aller Feuerwehrhäuser ist, außer im Einsatzfall, eingestellt. Zudem sind die öffentlichen Spielplätze gesperrt. Ebenso wurden die VHS-Kurse sowie alle Vereinsübungen und Trainingseinheiten abgesagt. Es finden derzeit auch keine Gottesdienste statt und die Beisetzungen werden die Aussegnung und Gebete an der Trauerhalle beschränkt. Der Wertstoffhof Poppenhausen (Wasserkuppe) bleibt bis auf weiteres geschlossen.
Diese Auflistung ist nicht abschließend, denn die Lage ist sehr dynamisch. Keiner weiß, welche Botschaften, Anordnungen, Beschränkungen und Verbote uns in den nächsten Tagen und Wochen noch erreichen.
Bei all dem handelt es sich um Verordnungen des Bundes und des Landes nach dem Infektionsschutzgesetz, und haben damit unmittelbar geltenden Rechtscharakter. Es bedarf daher keinerlei zusätzlicher Anordnungen des Landkreises oder der Gemeinde.
Die angeordneten Maßnahmen sind ein gravierender Eingriff in das tägliche Leben, aber unverzichtbar, um die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.
Daher ist es erforderlich, alle Möglichkeiten zu ergreifen, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie soweit wie möglich einzuschränken und zu verlangsamen.
Dennoch sollten wir alle möglichst die Ruhe bewahren, nicht in Panik verfallen, Hamsterkäufe vermeiden, uns insgesamt zurücknehmen, Verständnis und Solidarität zeigen. Denn es ist davon auszugehen, dass die schwierige Zeit noch ein paar Monate andauern wird. Vermutlich können wir frühestens im Sommer mit einer Entspannung rechnen. Bleiben Sie gesund!
Manfred Helfrich
Bürgermeister

Hier finden Sie den aktuellen Sachstand zum SARS-CoV2 ("Coronavirus") Stand: 18.03.2020

Zurück