Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses

Am 01.07.2025 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Anzahl der Wahlberechtigten 2.162
Anzahl der Wählerinnen und Wähler 1.720
Anzahl der gültigen Stimmen 1.713
Anzahl der ungültigen Stimmen 7

Die Wahlbeteiligung betrug 79,56 %.

Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

lfd.
Nr.
Familien- und Rufname Träger des Wahlvorschlages Stimmen Prozent (%)
1 Farnung,Tobias Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 675 39,40 
2 Ballweg, Alexandra Alexandra Ballweg 1.038 60,60

Auf die Bewerberin Frau Ballweg, Alexandra sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen. Sie ist damit zur Bürgermeisterin der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) gewählt.

Einspruch gegen die Gültigkeit der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewer­ber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz KWG Einspruch erheben (§ 49 KWG).
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter, Von-Steinrück-Platz 1, 36163 Poppenhausen (Wasserkuppe), einzureichen und innerhalb der Einspruchs­frist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

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