Die Kinderbetreuung wird wieder hochgefahren…

Dringende Entlastung der Eltern – Strukturen und Begegnungen für die Kinder

Endlich ist es so weit. Sukzessive werden das sog. „Betretungsverbot“ für Kindergärten bzw. die Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen gelockert.

Aus der Notbetreuung, die nur von Kindern in Anspruch genommen werden konnte, die systemrelevanten Berufsgruppen angehören, wird ab dem 02. Juni ein sog. „Eingeschränkter Regelbetrieb“.

Zugang zur eingeschränkten Regelbetreuung haben:

  • Kinder, die der Träger im Rahmen der Betreuungskapazitäten der Kindertageseinrichtung zusätzlich aufnimmt. Übersteigt in diesen Fällen die Nachfrage nach Betreuungsplätzen die Betreuungskapazitäten des Trägers, trifft dieser im Einvernehmen mit dem zuständigen Jugendamt eine Auswahlentscheidung.
  • Kinder, wenn beide Elternteile berufstätig sind und ein Elternteil zu einer der in der 2. Corona-VO festgelegten Berufsgruppen, ergänzt um Tagespflegepersonen, und Inhaber von und Beschäftigte in Betrieben des Gebäudereiniger-Handwerkes gehört,
  • Kinder von berufstätigen und studierenden Alleinerziehenden,
  • Kinder von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden an Fachschulen (die unterrichtet werden),
  • Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls dringend erforderlich ist,
  • Kinder mit Behinderung sowie
  • Kinder, bei denen ein besonderer Härtefall vorliegt.

Die Erlaubnis der Aufweitung der Kinderbetreuung von Notbetreuung in den "Eingeschränkten Regelbetrieb" ist nach meiner Wahrnehmung eher marginal. Die Anzahl der neu hinzukommenden Kinder wird überschaubar sein und sich nicht wesentlich auf die Zahl der bisher betreuten Kinder auswirken.
Ich nehme wahr, dass das Land Hessen im Zuge der fortschreitenden Lockerung der Beschränkungen offenbar die Entscheidung und Verantwortung auf die untere Ebene der Kommunen, der freien Träger und an die dort Verantwortlichen delegieren will. Letztlich sind das dann die Bürgermeister und die Leiter/innen der Einrichtungen. Das halte ich in der Zeit der wohltuenden Entspannung auch für richtig, sofern verantwortungsbewusst mit dieser Entscheidungsfreiheit umgegangen wird.
Das bisher bis zum 5. Juni geltende Betretungsverbot soll aufgrund der aktuellen Verordnung ab dem 2. Juni nicht mehr gelten.
Die jetzt neu zu treffenden Regelungen werden, weil auf Sicht kein Medikament und kein Impfstoff verfügbar ist, voraussichtlich länger, wahrscheinlich über mehrere Monate hinweg, in Kraft bleiben.
Grundsätzlich lebt aufgrund der neuen Verordnung, nach Wegfall des Betretungsverbotes, der Anspruch auf Kinderbetreuung wieder auf. Allerdings bleibt dieser Anspruch/dieses Recht wegen den nach wie vor bestehenden infektionsschutzrechtlichen Vorschriften weiterhin beschränkt.

Ab Montag, 8. Juni 2020 wird die Kinderbetreuung ausgeweitet.

Bei unserer Entscheidung, wie wir ab dem 8. Juni 2020 in der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) damit umgehen, müssen wir uns an den räumlichen Voraussetzungen in den jeweiligen Einrichtungen orientieren.
Durch eine vernünftige Begrenzung der Gruppengröße soll auch weiterhin eine Beschränkung erfolgen, die im Ü-3-Bereich auf 12 Kinder und im U-3-Bereich auf 8-9 Kinder begrenzt wird. Diese Vorgehensweise ist auch mit der Katholischen Kindertagesstätte St. Elisabeth abgestimmt.
Das können wir anbieten, da unsere Einrichtungen über eine ausreichende Anzahl von Räumlichkeiten in entsprechender Größe verfügen.
In jeder Gruppe sind dann mindestens 1 Fachkraft und noch eine weitere Fachkraft oder Aufsichtsperson anwesend.
Bevorzugt sollen zu den bisher betreuten Kindern die Vorschulkinder eine Aufnahme finden, d.h. die Kinder, welche im August 2020 eingeschult werden.
Die Übergabe der Kinder erfolgt jeweils im Windfang unserer beiden Betreuungseinrichtungen mit der Anwendung von besonderen Hygienevorschriften.
Es gelten die Inhalte der konsolidierten Lesefassung (Stand 02.06.2020) der zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13.03.2020.
Nach diesem Konzept können in den beiden gemeindlichen Einrichtungen Kinderkrippe "Das Entdeckernest" sowie in der neuen Kindertagesstätte "RhönKinder-Haus" voraussichtlich alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden. Die Kindergartengebühren werden nach der Aussetzung für die Monate April und Mai ab Juni wieder eingezogen.
Ein Schichtbetrieb, dass Plätze nur tageweise und ggfls. in einem Vor-/Nachmittags-Modell belegt werden können, ist dort nicht erforderlich.
Die katholische Kindertagesstätte wird ein eigenes Konzept erarbeiten.
Die Einzelheiten der Umsetzung und die praktische Anwendung sind mit der jeweiligen Einrichtungsleitung abzustimmen.

Manfred Helfrich
Bürgermeister

Hier finden Sie die Pressemitteilung als pdf zum Download.

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