10. Nachtrag zur Wasserbeitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe)

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2006 (GVBl. I S. 674, 686), §§ 39 bis 41 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.05.2005 (GVBI.I S. 305), der §§ 1 bis 5a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über die kommunalen Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) in ihrer Sitzung am 27.11.2025 folgenden 10.  Nachtrag zur Wasserbeitrags- und Gebührensatzung vom 30.12.1981 beschlossen.

§ 9 Laufende Benutzungsgebühren

(1) Die laufende Benutzungsgebühr wird nach der Menge des Frischwassers berechnet, das der öffentlichen Wasserversorgungsanlage vom angeschlossenen Grundstück abgenommen wird. Der Wasserverbrauch auf dem Grundstück wird durch Wasserzähler gemessen. Die laufende Wasserbenutzungsgebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch

vom 01.01.2026 bis einschließlich 31.12.2026                     2,10 € Bruttoendpreis
bestehend aus 1,96 € Nettopreis zzgl. 0,14 € Umsatzsteuer (7%)

vom 01.01.2027 bis einschließlich 31.12.2027                     2,10 € Bruttoendpreis
bestehend aus 1,96 € Nettopreis zzgl. 0,14 € Umsatzsteuer (7%)

ab dem 01.01.2028                                                            2,10 € Bruttoendpreis
bestehend aus 1,96 € Nettopreis zzgl. 0,14 € Umsatzsteuer (7%)

Die Grundgebühr (Bruttoendpreis inkl. Umsatzsteuer) beträgt je Wasserzähler und je angefangenen Kalendermonat bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleistung (Durchflussmenge pro Stunde)

bis zu               5 m³ (Qn 2,5)             4,28 €
bis zu               10 m³ (QN 6)            10,70 €
bis zu              20 m³ (Qn 10)            17,12 €
über                            20 m³            42,80 €

§ 33 Inkrafttreten

Der 10. Nachtrag der Wasserbeitrags- und Gebührensatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Poppenhausen (Wasserkuppe), den 05.12.2025

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