Information aus dem Rathaus

Die Corona-Pandemie konnte deutlich abgeschwächt werden Inzidenzzahlen auf niedrigem Niveau
Lockerungen der Einschränkungen ab dem 01.07.2021

DOWNLAOD
Informationen aus dem Rathaus über Corona-Lockerungen zum 01.07.2021

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben in ihrem regelmäßigen Austausch in Konferenzen die aktuelle Corona-Lage beraten. Nach Wegfall der Bundesnotbremse gelten die Corona-Verordnungen der Länder. Aufgrund der in den vergangenen Wochen deutlich gesunkenen Inzidenzzahlen, des sukzessiven Anstiegs der Impf-Quote und der damit einhergehenden Entlastung der Krankenhäuser, werden einige der seither geltenden Beschränkungen zurückgefahren. Man verständigte sich übereinstimmend auf die nachfolgend genannten Lockerungen.

Folgende weitere Lockerungen gelten ab 01.07.2021:

  1. Private Veranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstage etc.) in Bürgerhäusern: Zugelassen unter Einhaltung der bis dahin geltenden Regelungen (derzeit: im Innenbereich max. 100 (nicht geimpfte) Personen, im Außenbereich max. 200 (nicht geimpfte) Personen + Abstands- und Hygienemaßnahmen) Die Verantwortung wird vertraglich an die Veranstalter weitergeben, ggf. erfolgen Kontrollen durch die Ordnungsämter
  2. Public Viewing Fußball-EM: siehe 1., zugelassen aufgrund der Aktualität bereits seit 11.06. ⇒ Die Polizei bittet um Weitergabe von bekannt gewordenen bzw. angemeldeten Veranstaltungen und hat Kontrollen angekündigt.
  3. Grillplätze: siehe 1.
  4. Jugendräume: Zugelassen unter Einhaltung der bis dahin geltenden Regelungen (derzeit: 10 (nicht geimpfte) Personen (ohne Veranstaltungscharakter), 50 (nicht geimpfte) Personen (mit Veranstaltungscharakter))
  5. Vereinsheime: Werden analog der Gaststätten behandelt
  6. Trauungen: Zugelassen unter Einhaltung der bis dahin geltenden Regelungen (derzeit: Anzahl der (nicht geimpften) Personen je nach Raumgröße; der Alkoholausschank ist grundsätzlich nicht zugelassen)
  7. Geburtstags- und Jubiläumsbesuche: Wieder möglich
  8. Bürgerbüro: Öffnungen für den Publikumsverkehr möglich unter den Auflagen analog Einzelhandel
  9. Homeoffice-Pflicht für Mitarbeiter. Sukzessive Lockerungen im Rahmen der Gegebenheiten vor Ort

Hinweis: Bei allen Veranstaltungen gilt nach wie vor die Maskenpflicht (innen: medizinische Maske bzw. FFP2, außen: Stoffmasken) Das Land hat nach Auslaufen der aktuellen Verordnung eine 3. Stufe angekündigt, die am 28. Juni in Kraft treten wird. In der kommenden Woche werden weitere Details hierzu bekannt. Bislang gibt es Anzeichen, dass offenbar die Maskenpflicht im Freien aufgehoben werden soll.

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