Informationen zur Briefwahl

anlässlich der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag

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Informationen zur Briefwahl

Der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung zur Briefwahl ist für Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, am Freitag, 24.09.2021, 18.00 Uhr.

Die Beantragung erfolgt bei der Gemeindeverwaltung. Bitte verwenden Sie dafür den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag auf Briefwahl/Erteilung eines Wahlscheines.

Ein eingetragener Wahlberechtiger kann einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 26.09.2021, 15.00 Uhr beantragen, wenn er wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.

Wer für eine andere Person den Wahlschein/die Briefwahlunterlagen beantragt, muss die Berechtigung hierzu durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen.
Eine telefonische Antragsstellung ist nicht möglich. Wer aus zeitlichen Gründen auf Telefax oder E-Mail angewiesen ist, kann diesen Weg für den Antrag selbst nutzten, so dass die Einsetzung eines Bevollmächtigten entbehrlich ist.

Der Wahlbrief muss am Wahltag spätestens bis 18.00 Uhr bei der Gemeindebehörde eingegangen sein. Bitte beachten Sie dies bei Übersendung mit der Post.
Der Wahlbrief kann auch direkt im Rathaus (Wahlbüro) abgegeben werden.

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