Kinderbetreuung in der Corona-Krise

Liebe Eltern!
Wir leben in einer schwierigen Zeit. Wer hätte das vor drei Wochen für möglich gehalten. Die Corona-Pandemie stellt unseren Alltag, das öffentliche Leben, das Funktionieren jeglicher wirtschaftlichen Betätigung und das Gesundheitssystem vor ungeahnte Herausforderungen. Die zur Eindämmung des Virus getroffenen Maßnahmen dauern noch mindestens 3 Wochen an und wir wissen nicht, ob dann bereits der Höhepunkt der Krise erreicht ist. Um drohende Infektionsketten zu unterbrechen und die Ausbreitung des Corona-Virus zu minimieren, hat die hessische Landesregierung mit Wirkung seit dem 16. März 2020 u.a. ein Betretungsverbot für die Kindertagesstätten erlassen. Diese Anordnung gilt zunächst bis nach den Osterferien und hat somit Gültigkeit bis zum 19. April 2020 und betrifft alle Kinderbildungseinrichtungen in der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe). In einer Zeit des Betretungsverbotes von Kindertagesstätten stellt sich den betroffenen Eltern zu Recht die Frage nach der fortlaufenden Abbuchung von Kindergartenbeiträgen. In diesem Thema wird möglichst nach einer kreisweiten Regelung gesucht, die allerdings kontrovers diskutiert wird, da es sich schließlich um eine Verordnung des Land Hessens handelt. In Anerkennung der großen Herausforderung unserer Eltern, ihre Kinder bei gleichzeitiger Arbeitsverpflichtung in dieser Zeit auch unter der Woche selbst zu betreuen, hat der Gemeindevorstand in seiner letzten Sitzung am 26. März 2020 einmütig beschlossen, die Einziehung von Kita-Beiträgen für den Monat April 2020 auszusetzen. Dies gilt für die Kinderkrippe „Das Entdeckernest“, die Kindertagesstätte „RhönKinder-Haus“ und den Kinderhort Poppenhausen sowie ebenso für die Kinder, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Sollte das Betretungsverbot für Kitas über den Monat April 2020 hinaus seine Gültigkeit behalten, wird neu geprüft und entschieden.
Mit freundlichem Gruß aus dem Rathaus:

Manfred Helfrich
Bürgermeister

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