Kommunalwahl 15.03.2026

Informationen des Gemeindewahlleiters

In Hessen finden am Sonntag, dem 15. März 2026 die nächsten Kommunalwahlen statt. Bei den Wahlorganisationen in den Verwaltungen laufen die Vorbereitungen an.

Für die Parteien und Wählergruppen liegt der Fokus momentan bei der Aufstellung der Listen mit den Bewerberinnen und Bewerbern. Hierzu werden die nachfolgenden Informationen gegeben, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei bzw. Wählergruppe. Dabei sind einige demokratische Grundregeln einzuhalten.

Im Einzelnen geht es darum, dass

  • mindestens drei stimmberechtigte Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer zugegen sind,j
  • edes Mitglied Vorschläge machen kann,
  • alle Bewerberinnen und Bewerber sich persönlich und ihre Ziele vorstellen dürfen,
  • die gleichberechtigte Berücksichtigung von Frauen und Männern angestrebt wird,
  • eine geheime Abstimmung über die Nominierung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt,
  • eine Vertrauensperson und der Stellvertreter benannt wird sowie
  • eine Niederschrift der Versammlung angefertigt wird.

Der daraus resultierende Wahlvorschlag ist rechtzeitig, spätestens bis zum Montag, dem 5. Januar 2026 um 18:00 Uhr (69. Tag vor der Wahl; § 13 Abs. 1 Kommunalwahlgesetzt – KWG) im Büro des Wahlleiters der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe), Von-Steinrück-Platz 1, 36163 Poppenhausen (Wasserkuppe) einzureichen.

Für jeden Wahlvorschlag (KW Nr. 6) müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Name der Partei oder Wählergruppe und die gegebenenfalls verwendete Kurzbezeichnung
  • Namen, Anschriften und Unterschrift der Vertrauensperson und ihrer Stellvertretung

Außerdem sind dem Wahlvorschlag als Anlage beizufügen:

  • Liste der Bewerberinnen und Bewerber mit Angabe des Vor- und Nachnamens sowie ggf. auch des Geburtsnamens, Beruf oder Stand, Tag der Geburt und Geburtsort, Anschrift der Hauptwohnung (Anlageblatt)
  • Zustimmungserklärung aller Bewerberinnen und Bewerber (KW Nr. 9)
  • Bescheinigung der Wählbarkeit aller Bewerberinnen und Bewerber (KW Nr. 10)
  • Unterstützungsunterschriften (sofern notwendig) (KW Nr. 7)
  • Niederschrift über die Versammlung, in der der Wahlvorschlag aufgestellt wurde (KW Nr. 11) inkl. Ergänzungsblatt

Die notwendigen Vordrucke können von der Website des Landeswahlleiters für Hessen (https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/allgemeine-kommunalwahlen/Vordrucke-fuer-wahlvorschlagstraeger)  heruntergeladen werden.

Sie werden auf Wunsch auch in Papierform vom Wahlleiter der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) zur Verfügung gestellt.

Parteien und Wählergruppen, die nicht ununterbrochen im aktuellen kommunalen Gremium oder im Hessischen Landtag oder im Deutschen Bundestag vertreten sind, müssen zusätzlich Unterstützungsunterschriften sammeln.

Es sind mindestens doppelt so viele Unterschriften nötig, wie Sitze im jeweiligen kommunalen Gremium vergeben sind.

Unterstützerinnen und Unterstützer eines Wahlvorschlags müssen zum Zeitpunkt der Unterschrift wahlberechtigt sein.

Das entsprechende Formular für Unterstützungsunterschriften erhalten Parteien und Wählergruppen im Büro des Wahlleiters der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe), Von-Steinrück-Platz 1, 36163 Poppenhausen.

Jede Wahlvorschlagsliste benötigt eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson; diese werden in der Nominierungsversammlung der Partei oder Wählergruppe bestimmt.

Die Vertrauenspersonen vertreten den Wahlvorschlagsträger gegenüber der Wahlleitung und tragen Verantwortung für:

  • Änderung oder Rückzug des Wahlvorschlags
  • Kommunikation jeglicher Art mit der Wahlleitung
  • Abgabe von verbindlichen Erklärungen gegenüber der Wahlleitung

Die bis zur Einreichungsfrist am Montag, dem 5. Januar 2026 um 18:00 Uhr eingegangenen und von der Wahlleitung vorgeprüften Wahlvorschläge werden dem Wahlausschuss der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) zur abschließenden Prüfung vorgelegt; der Wahlausschuss entscheidet am 16. Januar 2026 (58. Tag vor der Wahl) über die Zulassung der Wahlvorschläge. Danach werden diese veröffentlicht.

Zurück