Nachrücker Gemeindevertretung

Herr Manfred Mihm hat sein Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) zum 17.11.2025 niedergelegt.
Nach § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) tritt an seine Stelle der nächste noch nicht berufene Bewerber/die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der FREIEN WÄHLER (FREIE WÄHLER) für die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) mit den meisten Stimmen.
Als Nachrückerin gemäß oben genannter Bestimmung wird Frau Saskia Mayerhöfer, Ludwig-Nüdling-Weg 18, 36163 Poppenhausen (Wasserkuppe) festgestellt.
Gegen vorstehende Feststellung kann gem. §§ 25 - 27 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Poppenhausen binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntgabe dieser Feststellung Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Frau Bürgermeisterin Alexandra Ballweg, Von-Steinrück-Platz 1, 36163 Poppenhausen, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Poppenhausen (Wasserkuppe), den 28. November 2025

Gemeindewahlleiterin Alexandra Ballweg, Bürgermeisterin

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