Neustrukturierung der Wasserversorgung Gackenhof

Kooperation zwischen dem Wasserbeschaffungsverband Wachtküppel und der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe)

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Neustrukturierung der Wasserversorgung Gackenhof

Hier: Zusammenfassung der Entwicklung in Stichworten

In den vergangenen zwei Wochen wurde sowohl in der Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Wachtküppel als auch in der Sitzung des Ortsbeirates Gackenhof über das Thema „Kooperation zwischen dem Wasserbeschaffungsverband Wachtküppel und der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe)" behandelt. Dabei entstand der begründete Eindruck, der durch mehrere Rückfragen belegt wurde, dass zu diesem Thema in der Bevölkerung ein nicht unerhebliches Informationsdefizit besteht. Daher wird hiermit eine sachliche Zusammenfassung über den Stand der
Entwicklung veröffentlicht:

  • Wasser ist ein Allgemeingut, dies ist geregelt im Hessischen Wassergesetz (HWG).
  • Grundsätzlich hat die Gemeinde für ausreichend Trinkwasser für alle Anschlussnehmer zu sorgen. Die Qualität muss den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung entsprechen.
  • Wassergemeinschaften oder Wasserverbände wie der WBV Wachtküppel oder die Wassergemeinschaft Sieblos übernehmen in manchen Gemeinden/Ortsteilen die Versorgung auf eigene Rechnung. Das funktioniert i. d. R. auch gut und soll auch künftig so bleiben. In 2017 war das bestehende Wasserrecht für den WBV Wachtküppel für die Guckai-Quellen ausgelaufen. Eine Neubeantragung war möglich. In 2019 wurde dann sowohl vom WBV Wachtküppel und der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) (gemäß § 94 HWG Hessisches Wassergesetz) ein Antrag auf Zuteilung des Wasserrechts für die Guckai-Quellen beim Regierungspräsidium Kassel gestellt.
  • Diese Quellen schütten in „normalen Jahren“ im Schnitt ca. 75.000 m³ Rohwasser. Der WBV bekam 30.000 m³ zugesprochen (Verbrauch ca. 25.000 m³/Jahr) Die Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) erhielt das Wasserrecht für die verbleibende Menge (bis zu 45.000 m³/Jahr), ein Teil davon wird durch Vernässung der angrenzenden Flächen der Natur zurückgegeben. In den vergangenen Jahrzehnten und bis heute bereitet die Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) das Rohwasser der Guckai-Quellen im Hochbehälter Rodholz zu einwandfreiem Trinkwasser auf. Davon fließen ca. 25.000 m³ Trinkwasser in Richtung Gackenhof (Hochbehälter des WBV Wachtküppel am Wachtküppel). Als Gegenleistung für die Aufbereitung des Rohwasser zu Trinkwasser mit allen dazugehörigen Dingen (Entsäuerung, Entkeimung, Wartung, vorgeschriebene Trinkwasseruntersuchungen usw.) erhielt die Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) seither das überschüssige ohne Berechnung.
  • Da die Entnahmemenge der Gemeinde sukzessive gestiegen war, wurde im Mai 2018 ein Vertragsentwurf erarbeitet, der zusätzlich einen finanziellen Ausgleich zu Gunsten des WBV vorsah. Der von der Gemeinde rechtsverbindlich unterzeichnete Vertrag wurde Anfang Mai 2018 unterschrieben und dem Vorstand des WBV zur Gegenzeichnung zugesandt.
    In der Zwischenzeit wurde uns allen das erste sehr trockene Jahr mit geringer Quellschüttung beschert. Das führte dazu, dass die Gemeinde den WBV mit Trinkwasser versorgen musste, da das Quellwasser noch nicht einmal für den
    Bedarf des WBV nicht ausreichte. Die Notversorgung war eine tatsächliche und moralische Verpflichtung. Bis Anfang August 2018 war der Kooperationsvertrag nicht unterzeichnet. Insofern gab es keinen rechtsgültigen Vertrag, zu dessen Hauptmerkmalen die gegenseitige Unterzeichnung gehört.
  • In seiner Eigenschaft als „Hüter der Finanzen“ schaltete sich der Bürgermeister ein, dem die Voraussetzungen für den noch immer nicht unterzeichneten Kooperationsvertrag nicht mehr vorlagen. Ansonsten hätte die Gemeinde einen Ausgleich gezahlt und gleichzeitig auch die Notversorgung übernommen. Der Vertrag wurde zunächst ausgesetzt und später auf Beschluss des Gemeindevorstandes schließlich zurückgezogen. Das war die Pflicht des Bürgermeisters, dazu steht er auch heute noch.
  • Inzwischen gibt es einen neuen abgeänderten Kooperationsvertrag, der zwischen der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) und dem WBV Wachtküppel abgeschlossen wurde. Darin ist geregelt: Lieferung von Rohwasser an Poppenhausen für 22 Cent/m³, für die im Ausnahmefall erforderliche Notversorgung von Trinkwasser aus Poppenhausen werden 68 Cent berechnet (= 22 Cent Rohwasser + 46 Cent Kosten der Aufbereitung).

Der WBV Wachtküppel will das Rohwasser nun selbst aufbereiten. Dies bedeutet, dass sein Anteil des Rohwassers über die derzeitige Trinkwasserleitung am Hochbehälter Guckai vorbei in seinen eigenen Hochbehälter am Wachtküppel geleitet wird, um es dort mit der neu installierten Technik zu behandeln.

  • In der Folge wird die derzeitige Trinkwasserleitung von der Guckai zum Wachtküppel zur Rohwasserleitung. Diese Maßnahme wird durch ein kompetentes Ingenieurbüro für Wassertechnik begleitet. Durch die eigene Wasseraufbereitung entstehen dem WBV Wachtküppel sowohl bedeutende Investitionskosten wie auch nicht unerhebliche laufende Kosten.
  • Bei der Entkoppelung von der gemeindlichen Wasseraufbereitung muss das Gesundheitsamt einbezogen werden. Die Behörde, die zum Fachdienst Gefahrenabwehr gehört, verlangt die Vorlage eines von einem Fachbüro erstellten Konzepts und den Nachweis der Funktionsfähigkeit der Wasseraufbereitung. Diese Nachweise werden zurzeit im Auftrag des Wasserverbandes Wachtküppel erstellt.
    Für die Entkoppelung und den damit verursachten Bedarf einer möglichen Notversorgung ist der WBV verantwortlich und zuständig. Der WBV will diese Veränderung, hat demzufolge die damit verbundenen technischen Maßnahmen zu organisieren und umzusetzen.
  • Die Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) wird weiterhin einen Teil seines Trinkwassers wie bisher im Hochbehälter Rodholz aufbereiten und stellt dieses bei Bedarf auch künftig für eine evtl. Notversorgung dem WBV Wachtküppel zur Verfügung.
  • Bürgermeister Helfrich und die gemeindlichen Gremien akzeptieren die Vorgehensweise des WBV Wachtküppel und wünschen ein gutes Gelingen.
  • Die Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) plant, zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung für die Verbraucher einen zusätzlichen Tiefbrunnen zu bohren. Dafür wurde bereits ein Fachbüro mit der geologischen Standortsuche beauftragt. +++(M.H.)

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