Verkehrsbelastung in der Ortslage Poppenhausen

Info-Veranstaltung vom 28. September 2020

Erhebungen durch den RVD beim Polizeipräsidium Osthessen
Ergebnis der Verkehrs-Erhebungen

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Die Freie Wähler-Vereinigung Poppenhausen hatte unter dem Oberbegriff "FreiRaum" am 28. 9. 2020 zu einer Informationsveranstaltung ins Pfarrzentrum eingeladen, in der es unter anderem um die Verkehrsbelastung in der Ortslage von Poppenhausen ging. Dazu referierte Polizeihauptkommissar Engelbert Auth vom Regionalen Verkehrsdienst beim Polizeipräsidium Fulda.
Im Rahmen der Diskussion und Information kündigte Herr Auth eine Zählung der Verkehrsbelastung der Ortsmitte an.
Leider konnte der Bürgermeister wegen einer zuvor bereits festgelegten Terminüberschneidung nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
Nach entsprechendem Zeitablauf erkundigte sich jetzt Bürgermeister Manfred Helfrich beim Regionalen Verkehrsdienst des Polizeipräsidiums nach dem Stand der Dinge und erhielt die erwarteten Erkenntnisse.
Die Zusage der Messung der Verkehrsbelastung wurde eingehalten und von Di., 27. bis Do., 29. Oktober 2020 am Beispiel der Georgstraße bzw. der L 3330 zwischen der Ortsmitte und dem Ortsausgang Richtung Gackenhof bzw. von Gackenhof kommend in Richtung Ortsmitte durchgeführt.
Die Beamten des Regionalen Verkehrsdienstes des Polizeipräsidiums Fulda gaben folgende Erkenntnisse an:

  • Die Auswertung der Erhebungen ergab, dass die Verkehrsbelastung unter dem Wert der von Hessen Mobil angenommenen DTV (Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge) liegt und ist nicht zu beanstanden.
  • Eine Landesstraße dient weiterhin dem überregionalen Verkehr und war nie Gegenstand der Prüfung.
  • Eine signifikante überhöhte Geschwindigkeit konnte nicht festgestellt werden, die V 85 von 52 bzw. 54 km/h bestätigt die gelungene Ortseinfahrt.
    Die Kennzahl V 85 wird von Verkehrsingenieuren verwendet und ergibt sich aus der Geschwindigkeit, die von 85% der gemessenen Fahrer eingehalten und von 15% überschritten wird. So erhält man einen praktisch gut nutzbaren Indikator.
    Die 85%-Geschwindigkeit einer Straße sollte unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen. Falls nicht, wird das Tempolimit von mehr als jedem siebten Fahrer überschritten. Dies ist ein Sicherheitsmangel der Straße, der durch geeignete Maßnahmen seitens des jeweiligen Baulastenträgers (Gemeinde, Kreis, Land) beseitigt werden sollte.
  • Auch die erfolgte Auswertung der Unfalltypensteckkarte ergab keine geschwindigkeitsbedingten Unfälle im Ortseingangsbereich (vgl. Euska Auswertung v. 08.02.2021 der letzten 5 Jahre).
  • Das versetzte Parken auf der Straße ist immer eine Möglichkeit den Verkehrsfluss weiterhin zu bremsen durch z.B. Aufbringen von Parkwinkeln. Dies jedoch nur, falls die V 85 tatsächlich deutlich die 50 km/h überschreitet.

Zusammenfassung:
Aus verkehrspolizeilicher Sicht konnten die Bedenken der Anwohner ausgeräumt werden, es wird in der Regel angemessen gefahren.
Die Gemeinde sollte jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten von einer Geschwindigkeitsüberwachung Gebrauch machen.

Stellungnahme des Bürgermeisters:
Das Ergebnis bestätigt im Wesentlichen meine/unsere Erwartungen. Da die Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) seit etwa 15 Jahren dem Ordnungsbehördenbezirk Fulda angehört, werden regelmäßig an verschiedenen Standorten Verkehrsmessungen durchgeführt. Dies zum einen präventiv, um Verkehrsflüsse zur ermitteln und andererseits auch repressiv, um Geschwindigkeitsüberschreitungen ahnden zu können.
Die individuelle Wahrnehmung der zunehmenden Verkehrsbelastung ist Realität. Nicht nur die gefühlte hohe Geschwindigkeit, sondern auch die Zahl der Fahrzeugbewegungen belästigen die Anlieger.
Der Verkehr in der Ortslage hat in den letzten Jahren zugenommen, die Fahrzeugfrequenz ist deutlich gewachsen. Einerseits rechtfertigen sich Verkehrsverbindungen durch die Frequenz, denn die Gemeinde lebt durch die Verkehrsbewegungen und die Anbieter der Nahversorgung, des Handels und der Dienstleistungen profitieren davon. Andererseits verursacht der zunehmende Verkehr Lärm, Abgase und bringt auch Gefahren mit sich.
Wenn auch einzelne Beschwerdeführer oder Anlieger der Meinung sind, die Gemeinde hätte nach deren Einschätzung effektive Einflussmöglichkeiten, so ist das leider nicht der Fall.
Leider können weder die Kommunalpolitik, noch die Verantwortlichen im Rathaus die Verkehrsströme effektiv regulieren. Wir sind weder in der Lage, die Software der Navigationssysteme zu beeinflussen, noch die Mautstrecken zu verlegen. Die Ortslage von Poppenhausen ist immer auch eine Transit-Strecke für den Fahrzeugverkehr in und aus Richtung Oberzentrum Fulda, zur und von den Auf- und Abfahrten der Bundesautobahnen (Eichenzell und Fulda-Mitte) sowie in die Rhön als Tourismus-Region.+++(M.H.)

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