Besonderheiten bei Nachtspeicheröfen
Annahme von Nachtspeicheröfen
Nachtspeicheröfen unterliegen der Annahme nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG). Sie können kostenlos an der dafür vorgesehenen Annahmestelle abgegeben werden. Da Nachtspeicheröfen jedoch schwach gebundenen Asbest, Chrom VI sowie PCB enthalten können, sind bei der Abgabe bestimmte Verpackungs- und Annahmekriterien einzuhalten, die nachfolgend näher beschrieben werden.
Annahmevoraussetzungen
Die Annahme erfolgt gemäß § 9 Abs. 3 ElektroG nur von Privathaushalten aus dem Landkreis Fulda und gewerblichen Endnutzern in haushaltsüblichen Mengen. Die Abnahmemenge ist auf 3 Geräte je Anlieferer beschränkt.
Beschädigte oder teilzerlegte Geräte sind von der Annahme ausgeschlossen.
Bei der Anlieferung durch eine sachkundige Fachfirma im Auftrag des Abfallbesitzers ist eine schriftliche Erklärung des tatsächlichen Abfallerzeugers gemäß Anlage 1 beizubringen.
Anlage 1 "Erzeugererklärung über Nachtspeicheröfen" finden Sie unter Formulare.
Anlieferort für den Landkreis Fulda ist die Annahmestelle bei der Firma Grümel gGmbH, Steubenallee 6, 36041 Fulda. Die Annahme erfolgt grundsätzlich nur montags bis donnerstags von 07:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 07:00 bis 12:30 Uhr.

