Meldewesen

Das Meldewesen regelt die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Wohnungen. Wer eine Wohnung bezieht, muss sich grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

Bei der Anmeldung wirkt der Wohnungsgeber mit und stellt eine Wohnungsgeberbestätigung aus. Diese Bestätigung enthält insbesondere die erforderlichen Angaben zum Wohnungsgeber, zum Einzugsdatum, zur Anschrift der Wohnung und zu den meldepflichtigen Personen.

Die im Melderegister gespeicherten Daten sind nicht nur für Verwaltungsverfahren wichtig, sondern auch für Wahlen von großer Bedeutung. Auf Grundlage des Melderegisters wird das Wählerverzeichnis erstellt. Es dient dazu, alle Wahlberechtigten einer Gemeinde zuverlässig zu erfassen und sicherzustellen, dass nur die Personen an der Wahl teilnehmen können, die im Wahlgebiet wahlberechtigt sind.

Eine Abmeldung ist erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird, etwa bei einem Wegzug ins Ausland. Das Melderegister ist damit eine zentrale Grundlage für eine ordnungsgemäße Verwaltung, für die Bürgerdienste der Gemeinde und für die Durchführung von Wahlen.

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