Gemeindliche Gremien

Die Gemeindevertretung entscheidet über die grundlegenden Angelegenheiten der Gemeinde und kontrolliert die Verwaltung. Zur fachlichen Vorbereitung arbeitet sie mit Ausschüssen zusammen. Der Gemeindevorstand führt die laufenden Geschäfte und setzt die Beschlüsse um. Zusammen bilden die Organe die sogenannte Unechte Magistratsverfassung.

Gremienportal

Das Ratsinformationssystem (RIS) stellt Informationen zu Sitzungen, Tagesordnungen, Vorlagen und Beschlüssen der Kommunalpolitik online bereit. Es sorgt für mehr Transparenz und erleichtert den Zugang zu politischen Entscheidungen.

Aufgaben der einzelnen Gremien

Die Gemeindevertretung ist das oberste Beschlussorgan der Gemeinde.

Die Mitglieder der Gemeindevertretung werden von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl findet alle fünf Jahre im März statt.

Aufgaben

  •  Beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde.
  • Erlässt Satzungen und Verordnungen.
  • Beschließt den Haushalt und wichtige Investitionen.
  • Überwacht die Verwaltung und die Arbeit des Gemeindevorstands.
  • Kann Aufgaben an den Gemeindevorstand oder Ausschüsse übertragen (mit Ausnahmen nach § 51 HGO).


Ausschüsse unterstützen die Gemeindevertretung bei ihrer Arbeit.

Die Mitglieder der Ausschüsse werden von der Gemeindevertretung aus ihrer Mitte gewählt. Die Sitzverteilung richtet sich i. d. R. nach den Mehrheitsverhältnissen in der Gemeindevertretung.

Aufgaben

  •  Beraten Themen und bereiten Entscheidungen der Gemeindevertretung vor.
  • Prüfen Vorlagen und erarbeiten Beschlussempfehlungen.
  • Können von der Gemeindevertretung mit bestimmten Entscheidungsbefugnissen ausgestattet werden, soweit die HGO dies zulässt.


Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde und führt die Beschlüsse der Gemeindevertretung aus.

Der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Die Beigeordneten werden von der Gemeindevertretung gewählt. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Beigeordneten beträgt fünf Jahre.

Aufgaben

  •  Führt die laufende Verwaltung der Gemeinde.
  • Bereitet Beschlüsse der Gemeindevertretung vor und setzt sie um.
  • Führt Gesetze und behördliche Weisungen aus.
  • Verwaltet das Gemeindevermögen und die öffentlichen Einrichtungen.
  • Stellt den Haushaltsplan auf und überwacht das Kassen- und Rechnungswesen.
  • Vertritt die Gemeinde nach außen.
  • Informiert die Bürger über wichtige Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung.


Übersicht der Mitglieder der Gremien