Ordnungswesen
Das Ordnungswesen umfasst die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörde nach dem HSOG sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem OWiG. Ziel ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit.
Zum Aufgabenbereich gehören insbesondere
- Maßnahmen der Gefahrenabwehr nach dem HSOG
- Erlass ordnungsbehördlicher Verfügungen
- Bearbeitung von Beschwerden über Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- An-, Um- und Abmeldung von Hunden sowie hunderechtliche Angelegenheiten wie etwa von gefährlichen Hunden
- Überwachung der Einhaltung kommunaler Satzungen und ordnungsrechtlicher Vorschriften
- Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem OWiG
- Durchführung von Verwarnungs- und Bußgeldverfahren
- Fundangelegenheiten und weitere ordnungsbehördliche Aufgaben

Ordnungsdienst im Gespräch mit Bürgerin (KI-generierte Szene)
Das Ordnungswesen dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Aufrechterhaltung eines geordneten und sicheren Zusammenlebens innerhalb der Kommune.