Gewerbewesen
Wer in unserer Gemeinde ein Gewerbe aufnehmen, verändern oder aufgeben möchte, ist nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Grundlage hierfür ist § 14 der Gewerbeordnung (GewO).
Eine Gewerbeanzeige ist insbesondere erforderlich bei:
- der Aufnahme eines selbstständigen Gewerbebetriebs,
- der Eröffnung einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle,
- der Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde,
- Änderungen der Tätigkeit oder der Rechtsform sowie
- der Aufgabe des Gewerbebetriebs.
Die Gewerbeanmeldung dient der ordnungsgemäßen Erfassung gewerblicher Tätigkeiten und der Information der zuständigen Behörden. Nach Eingang der Anzeige werden die erforderlichen Stellen, wie beispielsweise Finanzamt, Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, entsprechend informiert.
Bitte beachten Sie, dass bestimmte Gewerbe zusätzlich erlaubnis- oder überwachungspflichtig sein können. In diesen Fällen sind weitere Nachweise oder Genehmigungen erforderlich.
Für Fragen rund um die Gewerbean-, Gewerbeum- oder Gewerbeabmeldung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Informationen zu benötigten Unterlagen, Gebühren und Ansprechpartnern finden Sie auf den folgenden Seiten.