Gewerbewesen

Wer in unserer Gemeinde ein Gewerbe aufnehmen, verändern oder aufgeben möchte, ist nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Grundlage hierfür ist § 14 der Gewerbeordnung (GewO).

Eine Gewerbeanzeige ist insbesondere erforderlich bei:

  • der Aufnahme eines selbstständigen Gewerbebetriebs,
  • der Eröffnung einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle,
  • der Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde,
  • Änderungen der Tätigkeit oder der Rechtsform sowie
  • der Aufgabe des Gewerbebetriebs.

Die Gewerbeanmeldung dient der ordnungsgemäßen Erfassung gewerblicher Tätigkeiten und der Information der zuständigen Behörden. Nach Eingang der Anzeige werden die erforderlichen Stellen, wie beispielsweise Finanzamt, Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, entsprechend informiert.

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Gewerbe zusätzlich erlaubnis- oder überwachungspflichtig sein können. In diesen Fällen sind weitere Nachweise oder Genehmigungen erforderlich.

Für Fragen rund um die Gewerbean-, Gewerbeum- oder Gewerbeabmeldung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Informationen zu benötigten Unterlagen, Gebühren und Ansprechpartnern finden Sie auf den folgenden Seiten.

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