Wahlinformationen zur Landtagswahl am 08.10.2023

Wer darf wählen?

Staatsangehörigkeit

deutsch

volljährig, geboren bis

08.10.2005

Hauptwohnung in Poppenhausen, mindestens seit

27.08.2023

Sie müssen in dem Wählerverzeichnis der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) stehen! Sie sind nur in einem Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Stichtag 27.08.2023 mit Hauptwohnung im Poppenhausener Melderegister gespeichert waren!

Wohnungsänderungen und Berichtigungen ab dem 28.08.2023

Sie sind neu nach Poppenhausen (Wasserkuppe) gezogen?

Sie können nach einer Neuanmeldung nicht automatisch in Poppenhausen (Wasserkuppe) wählen!

Sie ziehen aus einer Gemeinde in Hessen zu


Sie ziehen aus einer Gemeinde außerhalb Hessens zu


Sie haben Ihre Hauptwohnung außerhalb Poppenhausens zur Nebenwohnung und Ihre Poppenhausener Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklärt

  • Sie können bis 17.09.2023 einen Antrag stellen (Kontaktdaten unten), um in Poppenhausen (Wasserkuppe) zu wählen oder
  • Sie stellen keinen Antrag und wählen in Ihrer alten hessischen Gemeinde (bei Bedarf können Sie dort Briefwahl beantragen).

  • Ihr Einzugsdatum liegt nach dem 27.08.2023: Sie sind nicht wahlberechtigt.
  • Ihr Einzugsdatum liegt vor dem 27.08.2023: Sie müssen sich bis zum 17.09.2023 beim Wahlamt melden, um in ein Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden (Kontaktdaten unten)!

  • Für Sie gelten die oben beschriebenen Regelungen und Fristen.
Layout 3

Sie waren abgemeldet?

Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen! Sie müssen bis 22.09.2023 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um wählen zu können. Bitte melden Sie sich dazu beim Wahlamt!

Ansprechpartner

Keine Mitarbeitende gefunden.